Einlagensicherung bei Fintechs und Neobanken – Übersicht & Erklärung 2025 (neutral erklärt)
Einlagensicherung bei Fintechs und Neobanken – Übersicht & Erklärung 2025 (neutral erklärt)
Aktualisiert am 16.10.2025
Die Einlagensicherung bei Fintechs und Neobanken beruht auf einer Kombination aus eigenen Banklizenzen und Kooperationen mit etablierten Partnerbanken. Für Kunden bedeutet das: Ihre Einlagen sind bis zu 100.000 € pro Person und Bank gesetzlich geschützt, unabhängig davon, ob das Konto bei einer Neobank oder über ein Fintech geführt wird.
Neobanken mit eigener Banklizenz
Größere Neobanken wie N26 oder Vivid besitzen eine europäische Vollbanklizenz. Damit unterliegen sie den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen ihres jeweiligen Lizenzlandes.
- Gesetzliche Einlagensicherung: Bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank nach EU-Richtlinie 2014/49/EU.
- Aufsicht: Nationale Behörden wie BaFin und Deutsche Bundesbank in Deutschland überwachen die Einhaltung.
- Beispiel: Ein Konto bei einer Neobank mit deutscher Lizenz fällt unter die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).
Fintechs ohne eigene Banklizenz
Fintechs, die keine Vollbanklizenz besitzen – etwa Spar- oder Investment-Apps – arbeiten mit Partnerinstituten, z. B. Solaris SE oder Deutsche Bank, zusammen. Die Kundengelder werden auf Treuhandkonten bei diesen Partnerbanken geführt.
- Einlagensicherung über Partnerbank: Bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank.
- Wichtiger Unterschied: Wenn mehrere Fintechs dieselbe Partnerbank nutzen, gilt die Sicherungsgrenze gemeinsam.
- Kontrolle: Rechtliche Verantwortung und Sicherung liegen bei der jeweiligen Partnerbank, nicht beim Fintech selbst.
Internationale Anbieter
Einige Fintechs mit Lizenzen außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU (z. B. Revolut in Litauen), unterliegen dem EU-weit gültigen Einlagensicherungssystem ihres Lizenzlandes.
- EU-weiter Schutz: 100.000 € pro Person, gesetzlich harmonisiert.
- Hinweis: Die Bonität des Lizenzlandes kann Einfluss auf die Stabilität der jeweiligen Sicherungseinrichtung haben.
Wertpapiere und Sondervermögen
Bei Neobrokern oder Investment-Plattformen gelten gesonderte Regeln:
- Sondervermögen: Wertpapiere bleiben Eigentum des Kunden und sind auch im Insolvenzfall des Brokers geschützt.
- Guthaben auf Verrechnungskonten: Bis zu 100.000 € abgesichert über die jeweilige Partnerbank.
- Anlegerentschädigung: Bei Betrugs- oder Pflichtverletzungsfällen greift eine gesetzliche Anlegerentschädigung bis 20.000 € pro Person.
Kurzüberblick
| Szenario | Art der Sicherung | Betrag pro Person |
|---|---|---|
| Neobank mit Banklizenz | Gesetzliche Einlagensicherung des Lizenzlandes | bis 100.000 € |
| Fintech mit Partnerbank | Einlagensicherung über Partnerbank (Treuhandkonto) | bis 100.000 € |
| Neobroker – Wertpapiere | Sondervermögen, insolvenzgeschützt | unbegrenzt |
| Neobroker – Guthaben | Einlagensicherung über Partnerbank | bis 100.000 € |
Zusammenfassung
Für Verbraucher gilt in ganz Europa ein einheitlicher Mindestschutz von 100.000 € pro Bank und Person. Ob das Geld direkt bei einer Neobank oder über ein Fintech bei einer Partnerbank liegt, bestimmt den zuständigen Sicherungsträger. Bei mehreren Fintech-Konten mit identischer Partnerbank sollte die Gesamteinlage die gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten.
Systemübersicht – Neutrales Framework für jede Branche
Was ist Fintech, wie wird es reguliert und warum spielt es 2025 eine so große Rolle? Eine neutrale, verständliche Erklärung mit Links zu Einlagensicherung und Aufsicht.