Riesling Trocken – Gesetzliche Definition

Riesling Trocken – Gesetzliche Definition

„Trocken“ bedeutet nach EU-Recht max. 4 g/l Restzucker oder bis 9 g/l, wenn die Säure nur 2 g/l niedriger ist. Quelle: Wikipedia: Geschmacksangaben. Vertiefend: Artikel zu Riesling Trocken. Mehr erfahren